Eine Pensionszusage lässt sich nicht einfach kündigen (Gefahr der vGA). Die sauberste, aber teuerste Lösung ist die "Auslagerung": Die GmbH zahlt einen hohen Einmalbeitrag an einen Pensionsfonds und ist die Haftung damit komplett los. Alternativ ist eine (steuerlich riskante) Abfindung oder bei Verkäufen die Übertragung auf eine Rentnergesellschaft möglich.
Leistungen aus Direktzusage und Unterstützungskasse sind im Alter voll steuerpflichtig. Sie gelten als "nachträglicher Arbeitslohn" (§ 19 EStG). Bei Kapitalauszahlung kann die Fünftelregelung angewendet werden. Gesetzlich versicherte Rentner zahlen darauf den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV).
Beide Wege eignen sich für hohe, steuerlich unbegrenzte GGF-Versorgungen. Der Hauptunterschied: Die Direktzusage (Pensionszusage) ist NICHT bilanzneutral (die GmbH muss Pensionsrückstellungen bilden). Die Unterstützungskasse (U-Kasse) ist BILANZNEUTRAL (Beiträge sind Betriebsausgaben).
Die Unterstützungskasse (U-Kasse) ist ein externer, aber interner bAV-Weg (z.B. ein Verein). Hauptvorteil: Sie ist bilanzneutral, es müssen keine Pensionsrückstellungen gebildet werden. Die Beiträge (Zuwendungen) sind steuerlich voll absetzbar (keine 8%-Grenze). Sie ist daher ideal für GGFs und Gutverdiener. Die Zusagen sind aber PSVaG-pflichtig.
Die Direktzusage (Pensionszusage) ist ein direktes Rentenversprechen des Arbeitgebers. Sie ist für KMU hochriskant, da zwingend Pensionsrückstellungen in der Bilanz gebildet werden müssen. Dies verschletert das Banken-Rating. Der Arbeitgeber trägt zudem alle Risiken (Langlebigkeit, Zinsen) selbst und muss PSVaG-Beiträge zahlen.











