Nach dem Prinzip der "nachgelagerten Besteuerung". Renten aus steuerfrei eingezahlten Beiträgen (§ 3 Nr. 63 EStG) sind im Alter voll steuerpflichtig. Zudem müssen gesetzlich versicherte Rentner auf die Betriebsrente den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zahlen.
bAV-Riester ist eine freiwillige Option für Arbeitgeber (kein Rechtsanspruch für Mitarbeiter), bei der Beiträge aus dem Netto gezahlt und staatliche Zulagen genutzt werden. Vorteil für AG: Kein 15%-Zuschuss. Nachteil: Sehr hoher Verwaltungsaufwand durch die Beantragung der Zulagen bei der ZfA.
Beiträge in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds sind steuerfrei bis zu 8% der BBG (West) und sozialabgabenfrei bis zu 4% der BBG (West) nach § 3 Nr. 63 EStG. Beiträge, die über 4% liegen, aber unter 8% bleiben, sind zwar steuerfrei, aber voll sozialabgabenpflichtig.
Eine Pensionskasse ist ein externer bAV-Träger, ähnlich einer Versicherung. Für Arbeitgeber (KMU) funktioniert eine moderne Pensionskasse heute praktisch identisch wie eine Direktversicherung: bilanzneutral, geringer Aufwand und gleiche Steuerregeln. Der Unterschied liegt bei Altzusagen: Bei "regulierten" Pensionskassen haften Arbeitgeber (Einstandspflicht) für Leistungskürzungen.
Die Direktversicherung ist der einfachste bAV-Weg für KMU. Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung für den Mitarbeiter ab. Der große Vorteil: Sie ist bilanzneutral (keine Rückstellungen), der Verwaltungsaufwand ist minimal und die Haftung (Einstandspflicht) ist auf die Beitragszahlung und Anbieterauswahl reduziert.











