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Haftung

  • Welche neuen Pflichten habe ich durch das Nachweisgesetz (NachwG) in der bAV?

    Welche neuen Pflichten habe ich durch das Nachweisgesetz (NachwG) in der bAV?

    Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet Arbeitgeber seit 08/2022, die wesentlichen bAV-Bedingungen (Name/Anschrift des Anbieters) bei Neueinstellung schriftlich (Papier mit Unterschrift) auszuhändigen. Textform (E-Mail) reicht nicht. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld (bis 2.000 €) geahndet werden.

  • Wann verjähren bAV-Ansprüche und hafte ich für Fehler, die Jahrzehnte zurückliegen?

    Wann verjähren bAV-Ansprüche und hafte ich für Fehler, die Jahrzehnte zurückliegen?

    Achtung: bAV-Haftung verjährt fast nie kurzfristig. Zwar verjährt der Anspruch auf einen einzelnen fehlenden Monatsbeitrag nach 3 Jahren. Der Anspruch auf die korrekte Gesamthöhe der Rente verjährt aber erst 3 Jahre nach Renteneintritt. Arbeitgeber haften daher für administrative Fehler oft 30-40 Jahre lang.

  • Welche Durchführungswege sind PSVaG-pflichtig und welche nicht?

    Welche Durchführungswege sind PSVaG-pflichtig und welche nicht?

    PSVaG-pflichtig (Insolvenzsicherung) sind Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds. Für diese muss der Arbeitgeber Beiträge zahlen. Direktversicherungen und moderne Pensionskassen sind NICHT PSVaG-pflichtig ; sie sind über den Sicherungsfonds "Protektor" abgesichert. Beherrschende GGFs sind oft vom PSVaG-Schutz ausgenommen.

  • Was ist eine „Versorgungsordnung“ und brauche ich sie als KMU?

    Was ist eine „Versorgungsordnung“ und brauche ich sie als KMU?

    Ja, jedes Unternehmen, das bAV anbietet, braucht eine Versorgungsordnung. Sie ist die "AGB" der bAV und regelt alle Spielregeln (wer, was, wie, wann) einheitlich. Ohne sie riskieren Arbeitgeber Klagen wegen Ungleichbehandlung und schaffen massive Haftungsrisiken bei Kündigung, Elternzeit oder Kurzarbeit.

  • Was sind bAV-„Altlasten“ und welche Risiken bergen sie für mein Unternehmen?

    Was sind bAV-„Altlasten“ und welche Risiken bergen sie für mein Unternehmen?

    Altlasten" sind meist alte Pensionszusagen (Direktzusagen). Ihre Risiken sind: 1. Langlebigkeit (Rentner leben länger als kalkuliert). 2. Niedrigzinsen (das Kapital reicht nicht mehr). 3. Inflationsanpassung (§ 16 BetrAVG). Diese unkalkulierbaren Kosten belasten die Bilanz (Rating) und sind ein massives Hindernis bei einem Unternehmensverkauf.

  • Welche besonderen Haftungsrisiken habe ich bei einer „beitragsorientierten Leistungszusage“ (boLZ)?

    Welche besonderen Haftungsrisiken habe ich bei einer „beitragsorientierten Leistungszusage“ (boLZ)?

    Bei der beitragsorientierten Leistungszusage (boLZ) haftet der Arbeitgeber (anders als im Sozialpartnermodell) immer für eine Mindestleistung. Bei Entgeltumwandlung muss er garantieren, dass mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (abzgl. Risikokosten) zur Verfügung steht. Er haftet für eine etwaige Unterdeckung bei Rentenbeginn.

  • Hafte ich als Arbeitgeber, wenn ich gar keine bAV anbiete oder den Mitarbeiter nicht informiere?

    Hafte ich als Arbeitgeber, wenn ich gar keine bAV anbiete oder den Mitarbeiter nicht informiere?

    Ja. Der Arbeitgeber haftet auf vollen Schadensersatz, wenn er Mitarbeiter nicht aktiv über ihr Recht auf bAV (Entgeltumwandlung) informiert. Er muss den Mitarbeiter so stellen, als wäre der Vertrag (inkl. 15%-Zuschuss und Zinsen) abgeschlossen worden. Dieser Anspruch verjährt erst bei Renteneintritt des Mitarbeiters – oft erst 30-40 Jahre später.

  • Was ist ein Contractual Trust Arrangement (CTA) und dient es der Insolvenzsicherung?

    Was ist ein Contractual Trust Arrangement (CTA) und dient es der Insolvenzsicherung?

    Ein Contractual Trust Arrangement (CTA) ist eine Treuhandlösung zur Finanzierung von Pensionszusagen. Vermögen wird an einen externen Treuhänder ausgelagert und verpfändet. Zweck: 1. Es dient der vertraglichen Insolvenzsicherung (speziell für GGFs oder Zeitwertkonten, die nicht PSVaG-geschützt sind). 2. Es ermöglicht die Saldierung (Verrechnung) von Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz und verbessert so das Bank-Rating.

  • Hafte ich als Arbeitgeber auch für den Datenschutz (DSGVO) in der bAV?

    Hafte ich als Arbeitgeber auch für den Datenschutz (DSGVO) in der bAV?

    Ja, der Arbeitgeber ist als "Verantwortlicher" im Sinne der DSGVO voll für den Datenschutz in der bAV haftbar. Er muss sicherstellen, dass die (oft sensiblen) Mitarbeiterdaten (Gehalt, Gesundheit) bei der Weitergabe an Makler oder Versicherer (Auftragsverarbeitungsvertrag, AVV) und bei der internen Speicherung geschützt sind. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.

  • Hafte ich als Arbeitgeber auch für Altverträge, die ein neuer Mitarbeiter mitbringt?

    Hafte ich als Arbeitgeber auch für Altverträge, die ein neuer Mitarbeiter mitbringt?

    Ja, wenn ein Arbeitgeber einen mitgebrachten bAV-Altvertrag übernimmt, erbt er die volle Haftung (Einstandspflicht) auch für Fehler des Altarbeitgebers. Es ist haftungssicherer, die Übernahme des Vertrags abzulehnen und stattdessen die Übertragung des Kapitals in das bAV-System des neuen Arbeitgebers anzubieten

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