Der Hauptvorteil der Entgeltumwandlung für Ihre Mitarbeiter ist der sogenannte „Brutto-für-Netto-Effekt“. Dieser Effekt entsteht, weil die Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgehen, bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden.

Als Arbeitgeber müssen Sie diesen Mechanismus in Ihrer Lohnbuchhaltung abbilden. So funktioniert er für den Mitarbeiter:

1. Steuerersparnis (gemäß § 3 Nr. 63 EStG):

  • Beiträge, die der Mitarbeiter umwandelt, sind bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung (West) komplett steuerfrei.
  • Das bedeutet, das zu versteuernde Bruttoeinkommen des Mitarbeiters sinkt um den Sparbetrag. Er zahlt also Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nur auf das reduzierte Gehalt.

2. Sozialabgabenersparnis:

  • Bis zu 4% der BBG (West) sind die Beiträge nicht nur steuerfrei, sondern auch sozialabgabenfrei.
  • Der Mitarbeiter spart also auch seine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auf den Sparbetrag.

Was ist der „Brutto-für-Netto-Effekt“ in der Praxis?

Durch diese kombinierte Ersparnis muss der Mitarbeiter netto oft weniger als die Hälfte dessen aufwenden, was er brutto spart.

  • Beispiel: Ein Mitarbeiter wandelt 100 € seines Bruttogehalts um (Annahme: er ist voll steuer- und SV-pflichtig).
  • Diese 100 € fließen komplett in den bAV-Vertrag.
  • Da sein zu versteuerndes und SV-pflichtiges Brutto um 100 € sinkt, spart er darauf ca. 40 € – 50 € (je nach Steuerklasse und Gehalt) an Lohnsteuer und Sozialabgaben.
  • Ergebnis: Der bAV-Vertrag wird mit 100 € bespart (plus Ihrem 15%-Zuschuss!), aber das Nettogehalt des Mitarbeiters sinkt nur um ca. 50 € – 60 €.

Dieser Hebeleffekt macht die Entgeltumwandlung für Mitarbeiter deutlich attraktiver als jedes private Sparen vom Nettogehalt.

Dies ist keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, sondern dient der allgemeinen Information.