Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für Sie als Arbeitgeber ein wichtiges Instrument, das auch steuerlich stark gefördert wird. Ihre Vorteile hängen davon ab, ob Sie die bAV selbst finanzieren oder ob Ihr Mitarbeiter per Entgeltumwandlung spart.

1. Vorteil: Beiträge als Betriebsausgaben (bei Arbeitgeberfinanzierung)

Jeder Euro, den Sie als Arbeitgeber zusätzlich in die bAV Ihrer Mitarbeiter oder in Ihre eigene GGF-Versorgung investieren, ist in der Regel sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig.

  • Dies gilt für Beiträge zur Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
  • Es gilt ebenso für die Zuwendungen an eine Unterstützungskasse.
  • Bei einer Direktzusage (Pensionszusage) sind die jährlichen Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen der steuerlich relevante Aufwand.

Folge: Diese Beiträge mindern direkt Ihren zu versteuernden Unternehmensgewinn und senken Ihre Körperschaft- und Gewerbesteuerlast.

2. Vorteil: Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen (bei Entgeltumwandlung)

Wenn Ihr Mitarbeiter per Entgeltumwandlung spart, verringert sich sein sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt (bis zur 4%-BBG-Grenze).

  • Folge: Sie als Arbeitgeber sparen darauf Ihren „Arbeitgeberanteil“ zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Diese Ersparnis beträgt ca. 20% des Umwandlungsbetrags.
  • Diese Ersparnis (ca. 20%) ist in der Regel höher als der verpflichtende 15%-Zuschuss, den Sie zahlen müssen. Die Entgeltumwandlung ist für Sie daher oft kostenneutral oder sogar leicht gewinnbringend.

3. Vorteil: BAV-Förderbetrag für Geringverdiener

Wenn Sie einem Geringverdiener (bis 2.575 €/Monat, Stand 2024) eine arbeitgeberfinanzierte bAV zahlen (mind. 240 €/Jahr), erhalten Sie 30% Ihres Beitrags direkt vom Staat erstattet.

  • Die Erstattung (max. 288 €/Jahr) wird direkt von Ihrer Lohnsteuer-Anmeldung abgezogen.
  • Gleichzeitig ist Ihr voller Beitrag (z.B. 960 €) trotzdem eine Betriebsausgabe. Dies ist eine doppelte Förderung.

Dies ist keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, sondern dient der allgemeinen Information.