Die Kosten der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für Arbeitgeber sind oft geringer als angenommen, da den direkten Kosten auch erhebliche Einsparungen und steuerliche Vorteile gegenüberstehen. Die Kosten lassen sich in drei Kategorien einteilen: Direkte Beiträge, administrative Kosten und Risikokosten.
1. Direkte Kosten (Beiträge und Gebühren)
- Freiwillige Arbeitgeberbeiträge: Dies sind die klassischen, „geschenkten“ bAV-Beiträge, die Sie als Instrument zur Mitarbeiterbindung nutzen. Die Höhe ist Ihre unternehmerische Entscheidung.
- Verpflichtender 15%-Zuschuss: Bei Entgeltumwandlung Ihrer Mitarbeiter müssen Sie 15% des Umwandlungsbetrags zuschießen (gilt für Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds).
- PSVaG-Beiträge: Wenn Sie eine Direktzusage, Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds nutzen, müssen Sie jährliche Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) zur Insolvenzsicherung zahlen. Die Höhe ist variabel und wird jährlich neu festgelegt.
- Verwaltungsgebühren: Bei manchen Durchführungswegen, insbesondere bei Gruppen-Unterstützungskassen, fallen explizite Einrichtungs- und laufende Verwaltungsgebühren an.
2. Indirekte Kosten (Administration & Beratung)
- Lohnbuchhaltung: Die Einrichtung und monatliche Pflege der bAV-Verträge in der Lohnabrechnung (korrekte Abzüge, Zuschüsse, Obergrenzen) verursacht internen Personalaufwand. Digitale Plattformen können diese Zeit um bis zu 40% reduzieren.
- Beratungskosten: Die Erstellung rechtssicherer Zusagen (Versorgungsordnungen) oder die Prüfung von GGF-Verträgen erfordert spezialisierte Rechts- und Steuerberatung.
- Regulatorische Kosten: Neue Gesetze (wie das Pflegeunterstützungsgesetz, PUEG) können zusätzlichen administrativen Aufwand für die korrekte Beitragsberechnung bei Rentnern bedeuten.
3. Finanzielle Vorteile & Refinanzierung (Warum es sich oft rechnet)
Diesen Kosten stehen direkte Einsparungen und Vorteile gegenüber:
- Vollständige Betriebsausgabe: Alle Ihre Beiträge (freiwillige Zuschüsse, 15%-Pflichtzuschuss, PSVaG-Beiträge, Verwaltungsgebühren) sind zu 100% als Betriebsausgaben abzugsfähig und mindern Ihren steuerpflichtigen Gewinn.
- Ersparnis Sozialabgaben (Refinanzierung des 15%-Zuschusses): Wenn Ihr Mitarbeiter Entgelt umwandelt, sparen Sie auf diesen Betrag (bis zur 4%-BBG) Ihren Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (ca. 20%). Diese Ersparnis ist oft höher als der 15%-Zuschuss, den Sie zahlen müssen.
- BAV-Förderbetrag (Geringverdiener): Wenn Sie Geringverdienern (bis 2.575 €/Monat) eine bAV finanzieren (min. 240 €), erhalten Sie 30% davon (max. 288 €/Jahr) direkt als Erstattung über die Lohnsteuer-Anmeldung.
- Mitarbeiterbindung: Eine gute bAV ist ein entscheidender Faktor, um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Die Kosten für Fluktuation und Neubesetzung sind oft deutlich höher als die Kosten einer bAV.
Dies ist keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, sondern dient der allgemeinen Information.











