Die Wahl des „besten“ Durchführungswegs für einen Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) hängt von den individuellen Zielen ab – insbesondere von der gewünschten Versorgungshöhe und den Auswirkungen auf die GmbH-Bilanz.
Im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern, für die oft eine einfache Direktversicherung ausreicht, haben GGFs meist ein höheres Einkommen und den Wunsch, deutlich mehr als die Standard-Grenzbeträge steuerbegünstigt zurückzulegen.
Hier sind die Durchführungswege im GGF-Fokus:
1. Die „Königsklasse“ (Hohe Beiträge, flexibel): Direktzusage & Unterstützungskasse
Diese beiden Wege sind bei GGFs am beliebtesten, da die Beiträge in der Ansparphase steuerlich unbegrenzt (nach oben offen) eingezahlt werden können. Sie fallen nicht unter die 8%-Grenze des § 3 Nr. 63 EStG.
- Die Unterstützungskasse (U-Kasse):
- Vorteil: Sie ist bilanzneutral für die GmbH. Es müssen keine Pensionsrückstellungen gebildet werden. Die Beiträge (Zuwendungen) sind sofort als Betriebsausgabe absetzbar. Sie ist ideal für GGFs mit hohem Einkommen.
- Nachteil: Höherer Verwaltungsaufwand und Insolvenzsicherungspflicht über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) (außer für beherrschende GGFs, siehe Frage 19).
- Die Direktzusage (Pensionszusage):
- Vorteil: Maximale Flexibilität. Die Beiträge sind ebenfalls unbegrenzt hoch ansparbar. Sie ist der klassische Weg für „leitende Angestellte“.
- Nachteil: Sie ist nicht bilanzneutral. Die GmbH muss zwingend Pensionsrückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz bilden. Dies mindert das Eigenkapital und kann das Bankenrating verschlechtern. Hoher Verwaltungsaufwand.
2. Der „Standard-Weg“ (Begrenzt, aber einfach): Direktversicherung
- Vorteil: Sehr einfach in der Verwaltung (minimaler Aufwand) und bilanzneutral.
- Nachteil: Die steuerfreien Beiträge sind auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) begrenzt. Für einen GGF ist dieser Betrag als alleinige Altersversorgung oft viel zu niedrig.
Fazit für GGFs:
Will der GGF eine Versorgung oberhalb der Standard-8%-Grenze aufbauen (was meist der Fall ist), sind die Unterstützungskasse (bei gewünschter Bilanzneutralität) oder die Direktzusage (bei maximaler Flexibilität) die Mittel der Wahl. Die Direktversicherung eignet sich oft nur als Basis-Baustein.
Dies ist keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, sondern dient der allgemeinen Information.











