Als „Durchführungsweg“ bezeichnet man die Art und Weise, wie die bAV organisiert wird. Der Arbeitgeber wählt den Weg aus, den er in seinem Unternehmen anbietet. Die fünf gesetzlich anerkannten Durchführungswege unterscheiden sich für Sie als Arbeitgeber massiv in Bezug auf Haftung, Kosten, Verwaltungsaufwand und Bilanzberührung.
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen externen (versicherungsförmigen) und internen Wegen.
Die 3 Externen / Versicherungsförmigen Wege (Ideal für KMU):
Hier lagern Sie die Versorgung an einen externen Träger aus. Das Risiko und der Verwaltungsaufwand sind für Sie als Arbeitgeber gering.
- Direktversicherung: Der häufigste und einfachste Weg. Sie schließen eine Rentenversicherung direkt auf das Leben des Mitarbeiters ab. Geringer Verwaltungsaufwand, klare Kosten, bilanzneutral.
- Pensionskasse: Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die oft von Branchen (z.B. Metallrente) oder großen Konzernen gegründet wurde, aber auch anderen Firmen offensteht. Funktioniert für den Arbeitgeber sehr ähnlich wie eine Direktversicherung.
- Pensionsfonds: Ein ebenfalls externer Träger, der aber (ähnlich wie in den USA oder UK) mit höheren Aktienquoten am Kapitalmarkt anlegen darf. Bietet höhere Renditechancen, ist aber komplexer in der Zusage.
Die 2 Internen Wege (Eher für GGFs und Großunternehmen):
Hier bleibt die Verpflichtung näher am Unternehmen. Sie sind flexibler, aber auch riskanter und aufwändiger in der Verwaltung.
- Direktzusage (oder Pensionszusage): Die „klassische“ Pensionszusage. Die GmbH verspricht dem Mitarbeiter (oft dem GGF) direkt eine Rente. Sie müssen dafür zwingend Pensionsrückstellungen in der Bilanz bilden, was die Bilanz verlängert und das Eigenkapital mindert. Sie tragen das volle Risiko (Zinsen, Langlebigkeit). Für KMU nicht empfohlen.
- Unterstützungskasse: Eine ausgelagerte, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung (oft ein e.V.), die die Zusage für die GmbH verwaltet. Die Beiträge sind flexibler und oft höher als bei der Direktversicherung. Sie führt zu keiner Bilanzberührung bei der GmbH, ist aber administrativ aufwändig und wird oft für GGF- oder Fachkräfteversorgungen genutzt.
Empfehlung für KMU: Aufgrund des minimalen Verwaltungsaufwands und der klaren Haftungsbegrenzung ist die Direktversicherung der Standardweg für KMU und Handwerksbetriebe.
Dies ist keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, sondern dient der allgemeinen Information.











