„Altlasten“ sind in der bAV typischerweise alte Pensionszusagen (Direktzusagen), die oft vor Jahrzehnten (z.B. in den 80er oder 90er Jahren) erteilt wurden. Für KMU und GGFs stellen sie heute eines der größten unkalkulierbaren Unternehmensrisiken dar.
Diese Risiken entstehen, weil die Zusagen in einer völlig anderen Wirtschafts- und Zinswelt gemacht wurden.
Die 3 Hauptrisiken von bAV-Altlasten:
- Risiko 1: Langlebigkeit (Biometrie)
- Problem: Die Menschen leben viel länger als bei Erteilung der Zusage kalkuliert. Eine Zusage aus 1990 rechnete vielleicht mit einer Lebenserwartung von 80 Jahren; heute liegt sie deutlich höher.
- Folge: Die GmbH muss die Rente 5, 10 oder 15 Jahre länger zahlen als ursprünglich geplant. Das Geld dafür wurde nie angespart.
- Risiko 2: Zinsentwicklung (Kapitalmarkt)
- Problem: Die Zusagen wurden in Hochzinsphasen (z.B. mit 6% Zins) kalkuliert. Heute (bzw. in der langen Niedrigzinsphase) konnte das angesparte Kapital (z.B. in Rückdeckungsversicherungen) diese Zinsen nicht mehr erwirtschaften.
- Folge: Es entsteht eine massive Finanzierungslücke. Die Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz (HGB) sind durch die niedrigen Marktzinsen explodiert und belasten das Eigenkapital (siehe Frage 47).
- Risiko 3: Anpassungsprüfungspflicht (§ 16 BetrAVG)
- Problem: Bei diesen Altzusagen besteht die volle Pflicht, die laufenden Renten alle drei Jahre auf Inflationsausgleich zu prüfen (siehe Frage 58).
- Folge: In Zeiten hoher Inflation (wie 2022/2023) steigen die Rentenzahlungen sprunghaft an. Diese Kostensteigerung war in der ursprünglichen Kalkulation nicht vorgesehen und trifft das Unternehmen unvorbereitet.
Warum sind Altlasten „Gift“ für den Unternehmensverkauf?
Pensions-Altlasten sind der „Deal-Breaker“ Nr. 1 bei M&A-Transaktionen von KMU. Ein Käufer erwirbt diese unkalkulierbaren, „ewigen“ Verpflichtungen mit. Da das Risiko (Langlebigkeit, Inflation, Zinsen) nicht exakt bezifferbar ist, wird der Kaufpreis massiv gedrückt oder der Verkauf scheitert komplett.
Lösung: Unternehmen müssen diese Altlasten aktiv sanieren, z.B. durch Abfindung (riskant) oder Auslagerung auf einen Pensionsfonds (teuer, aber sauber, siehe Frage 30).
Dies ist keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, sondern dient der allgemeinen Information.











