Die Unterstützungskasse (U-Kasse) ist – wie die Direktzusage – ein interner Durchführungsweg, der sich aber in einem entscheidenden Punkt von der Direktzusage unterscheidet: Sie ist bilanzneutral.

Wie funktioniert eine Unterstützungskasse?

Die U-Kasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung (oft ein eingetragener Verein, e.V., oder eine GmbH), die der Arbeitgeber gründet oder der er beitritt. Sie ist formal von der GmbH getrennt.

  1. Das Unternehmen (Trägerunternehmen) zahlt Beiträge (sog. „Zuwendungen“) an die Unterstützungskasse.
  2. Diese Zuwendungen sind – anders als bei der Direktversicherung – steuerlich nicht nach oben begrenzt (§ 3 Nr. 63 EStG gilt nicht). Sie sind in der Regel als Betriebsausgaben nach § 4d EStG abzugsfähig.
  3. Die U-Kasse verwaltet das Geld und zahlt die Rente später an den Mitarbeiter aus.
  4. Der Mitarbeiter hat rechtlich gesehen keinen Anspruch gegen die U-Kasse, sondern nur gegen Sie als Arbeitgeber. Sie haften vollumfänglich (Einstandspflicht).

Der Hauptvorteil für Sie als Arbeitgeber: Bilanzneutralität

Da die Verpflichtung rechtlich an die U-Kasse ausgelagert ist, müssen Sie in Ihrer GmbH-Bilanz keine Pensionsrückstellungen bilden. Die Zuwendungen an die U-Kasse sind sofortiger Aufwand (Betriebsausgabe). Dies hält Ihre Bilanz sauber und schont Ihr Eigenkapital.

Die „rückgedeckte“ U-Kasse (Standardfall):

Die U-Kasse ist in der Kapitalanlage frei. Um das Versorgungsrisiko (Langlebigkeit, Kapitalmarkt) für Sie als Arbeitgeber kalkulierbar zu machen, schließt die U-Kasse in 99% der Fälle eine Rückdeckungsversicherung ab, die das Versprechen 1:1 abbildet.

Nachteile und Pflichten:

  • Insolvenzsicherung (PSVaG): Zusagen über eine U-Kasse sind immer PSVaG-pflichtig. Sie müssen für diese Zusagen jährlich Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein zahlen (Ausnahme: beherrschender GGF, siehe Frage 18).
  • Verwaltungsaufwand: Die U-Kasse ist administrativ aufwändiger als eine simple Direktversicherung.
  • Kein § 1a (1a) BetrAVG: Die 15%-Zuschusspflicht bei Entgeltumwandlung gilt für U-Kassen nicht.

Für wen eignet sich die U-Kasse?

Aufgrund der unbegrenzten steuerlichen Abzugsfähigkeit der Beiträge eignet sich die U-Kasse ideal für:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), die eine hohe, bilanzneutrale Versorgung aufbauen wollen.
  • Leitende Angestellte & Fachkräfte, deren Versorgungswünsche über den 8%-Rahmen der Direktversicherung hinausgehen.

Dies ist keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, sondern dient der allgemeinen Information.