Die Unterstützungskasse (U-Kasse) ist – wie die Direktzusage – ein interner Durchführungsweg, der sich aber in einem entscheidenden Punkt von der Direktzusage unterscheidet: Sie ist bilanzneutral.
Wie funktioniert eine Unterstützungskasse?
Die U-Kasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung (oft ein eingetragener Verein, e.V., oder eine GmbH), die der Arbeitgeber gründet oder der er beitritt. Sie ist formal von der GmbH getrennt.
- Das Unternehmen (Trägerunternehmen) zahlt Beiträge (sog. „Zuwendungen“) an die Unterstützungskasse.
- Diese Zuwendungen sind – anders als bei der Direktversicherung – steuerlich nicht nach oben begrenzt (§ 3 Nr. 63 EStG gilt nicht). Sie sind in der Regel als Betriebsausgaben nach § 4d EStG abzugsfähig.
- Die U-Kasse verwaltet das Geld und zahlt die Rente später an den Mitarbeiter aus.
- Der Mitarbeiter hat rechtlich gesehen keinen Anspruch gegen die U-Kasse, sondern nur gegen Sie als Arbeitgeber. Sie haften vollumfänglich (Einstandspflicht).
Der Hauptvorteil für Sie als Arbeitgeber: Bilanzneutralität
Da die Verpflichtung rechtlich an die U-Kasse ausgelagert ist, müssen Sie in Ihrer GmbH-Bilanz keine Pensionsrückstellungen bilden. Die Zuwendungen an die U-Kasse sind sofortiger Aufwand (Betriebsausgabe). Dies hält Ihre Bilanz sauber und schont Ihr Eigenkapital.
Die „rückgedeckte“ U-Kasse (Standardfall):
Die U-Kasse ist in der Kapitalanlage frei. Um das Versorgungsrisiko (Langlebigkeit, Kapitalmarkt) für Sie als Arbeitgeber kalkulierbar zu machen, schließt die U-Kasse in 99% der Fälle eine Rückdeckungsversicherung ab, die das Versprechen 1:1 abbildet.
Nachteile und Pflichten:
- Insolvenzsicherung (PSVaG): Zusagen über eine U-Kasse sind immer PSVaG-pflichtig. Sie müssen für diese Zusagen jährlich Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein zahlen (Ausnahme: beherrschender GGF, siehe Frage 18).
- Verwaltungsaufwand: Die U-Kasse ist administrativ aufwändiger als eine simple Direktversicherung.
- Kein § 1a (1a) BetrAVG: Die 15%-Zuschusspflicht bei Entgeltumwandlung gilt für U-Kassen nicht.
Für wen eignet sich die U-Kasse?
Aufgrund der unbegrenzten steuerlichen Abzugsfähigkeit der Beiträge eignet sich die U-Kasse ideal für:
- Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), die eine hohe, bilanzneutrale Versorgung aufbauen wollen.
- Leitende Angestellte & Fachkräfte, deren Versorgungswünsche über den 8%-Rahmen der Direktversicherung hinausgehen.
Dies ist keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, sondern dient der allgemeinen Information.











