Eine „rückgedeckte Pensionszusage“ (oder rückgedeckte Direktzusage) ist eine Methode zur Finanzierung und Absicherung einer Pensionszusage, die die Risiken für die GmbH erheblich reduziert.

Das Grundproblem der normalen Pensionszusage:

Bei einer „normalen“ (nicht rückgedeckten) Pensionszusage verspricht die GmbH dem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) eine Rente. Die GmbH muss das Geld dafür über Jahrzehnte selbst ansparen und verwalten (über Pensionsrückstellungen in der Bilanz). Sie trägt dabei alle Risiken selbst:

  • Langlebigkeitsrisiko: Was, wenn der GGF 100 Jahre alt wird? Die GmbH muss die Rente weiterzahlen.
  • Kapitalanlagerisiko: Die GmbH muss sicherstellen, dass das angesparte Geld die Rente auch erwirtschaftet.
  • Insolvenzrisiko: Ist die GmbH insolvent, ist die Rente (beim beherrschenden GGF) oft verloren.

Die Lösung: Die Rückdeckungsversicherung

Um diese Risiken auszulagern, schließt die GmbH als Versicherungsnehmerin eine Versicherung (meist eine Rentenversicherung) auf das Leben des GGF ab. Diese Versicherung wird „Rückdeckungsversicherung“ genannt.

  • Wer zahlt? Die GmbH zahlt die Beiträge für diese Versicherung aus dem Betriebsvermögen.
  • Wer bekommt das Geld? Die GmbH ist auch die Bezugsberechtigte. Wenn der GGF in Rente geht, erhält die GmbH die Rentenzahlung vom Versicherer und leitet diese (als Erfüllung der Pensionszusage) an den GGF weiter.

Vorteile einer Rückdeckungsversicherung für die GmbH:

  1. Risikoauslagerung: Das Langlebigkeits- und Kapitalanlagerisiko wird komplett auf einen professionellen Versicherer übertragen.
  2. Finanzierung: Es stellt sicher, dass das Geld im Versorgungsfall auch tatsächlich vorhanden ist (Planbarkeit).
  3. Bilanzielle „Glättung“: Die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung können (als Aktivwert) mit den Pensionsrückstellungen (Passivwert) in der Handelsbilanz saldiert werden (Aktivierungswahlrecht, § 246 Abs. 2 HGB). Dies „reinigt“ die Bilanz und verbessert das Eigenkapital-Rating.
  4. Insolvenzschutz für den GGF: Für einen beherrschenden GGF (der nicht PSVaG-geschützt ist) ist dieser Schritt existenziell. Die GmbH muss die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung an den GGF verpfänden. Im Insolvenzfall der GmbH fällt die Versicherung dann nicht in die Insolvenzmasse, sondern steht dem GGF direkt zu.

Eine „rückgedeckte“ Zusage ist daher der Standardweg für eine seriös finanzierte GGF-Pensionszusage.

Dies ist keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, sondern dient der allgemeinen Information.