Eine Pensionskasse ist, genau wie die Direktversicherung, ein externer und rechtlich selbstständiger Versorgungsträger. Sie wird oft von einem oder mehreren Unternehmen (z.B. Branchenverbänden) getragen und ähnelt in ihrer Funktion stark einer Lebensversicherungsgesellschaft. Der Arbeitnehmer erhält einen direkten Rechtsanspruch auf die Leistungen gegen die Pensionskasse.

Für Sie als Arbeitgeber ist die Handhabung einer modernen Pensionskasse (sog. „Wettbewerbspensionskasse“ oder „deregulierte Pensionskasse“) in der Praxis nahezu identisch mit einer Direktversicherung:

  • Bilanzneutralität: Sie müssen keine Pensionsrückstellungen in der Bilanz bilden.
  • Verwaltung: Der administrative Aufwand ist gering, da die Pensionskasse die Verwaltung übernimmt.
  • Steuern & SV: Es gelten dieselben Fördergrenzen nach § 3 Nr. 63 EStG (8% der BBG steuerfrei, 4% SV-frei).
  • Insolvenzschutz: Moderne Pensionskassen sind in der Regel (wie Direktversicherungen) Mitglied im gesetzlichen Sicherungsfonds „Protektor“. Ihre Pflicht zur Zahlung an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) entfällt daher meist.

Wo liegt der historische Unterschied? (Wichtig für Altverträge)

Der Hauptunterschied liegt bei älteren, sogenannten „regulierten Pensionskassen“ (oft alte Firmen-Pensionskassen).

  • Arbeitgeberhaftung: Diese älteren Kassen dürfen unter bestimmten Umständen ihre Leistungen kürzen, wenn sie in finanzielle Schieflage geraten.
  • Einstandspflicht: In diesem Fall greift Ihre Arbeitgeberhaftung (Einstandspflicht) voll! Sie als Arbeitgeber müssten die Kürzung ausgleichen und die volle Rente zahlen.
  • PSVaG-Pflicht: Aus diesem Grund sind diese „regulierten“ Kassen (anders als die Direktversicherung) über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) insolvenzgesichert.

Fazit: Wenn Sie heute einem Mitarbeiter eine bAV über eine moderne Pensionskasse (z.B. einer Branchenlösung) anbieten, ist der Unterschied zu einer Direktversicherung für Sie als Arbeitgeber minimal.

Dies ist keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, sondern dient der allgemeinen Information.