Die Direktzusage, oft auch Pensionszusage genannt, ist die „klassische“ und ursprünglichste Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Hierbei verspricht das Unternehmen (der Arbeitgeber) seinem Mitarbeiter direkt eine künftige Versorgungsleistung (Rente oder Kapital), ohne einen externen Versorgungsträger wie eine Versicherung dazwischenzuschalten.

Wie funktioniert eine Direktzusage?

Das Unternehmen zahlt die spätere Rente direkt aus dem Betriebsvermögen (aus den laufenden Einnahmen) an den ehemaligen Mitarbeiter. Um diese zukünftige, ungewisse Schuld abzubilden, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, in seiner Handelsbilanz (und steuerlich nach § 6a EStG) sogenannte Pensionsrückstellungen zu bilden.

Warum ist dieser Weg für KMU und Handwerksbetriebe hochriskant?

Während Großkonzerne diesen Weg nutzen, ist er für KMU aus mehreren Gründen gefährlich:

  1. Volles Bilanzrisiko (Rating-Gefahr):

    Pensionsrückstellungen sind Fremdkapital. Sie „verlängern“ die Bilanz und mindern das Eigenkapital. Dies verschlechtert alle wichtigen Bilanzkennzahlen und kann das Banken-Rating (z.B. für Kredite) massiv negativ beeinflussen.

  2. Volles finanzielles Risiko (unkalkulierbar):

    Der Arbeitgeber trägt alle biometrischen Risiken zu 100% selbst:

    • Langlebigkeitsrisiko: Was ist, wenn der Rentner 105 Jahre alt wird? Das Unternehmen muss bis zu dessen Tod weiterzahlen.
    • Zinsrisiko: Die Rückstellungen müssen jährlich neu berechnet werden. Sinkt der Marktzins, explodieren die Rückstellungen und damit der Aufwand.
    • Inflationsrisiko: Der Arbeitgeber muss die laufenden Renten alle drei Jahre auf Inflationsausgleich prüfen und ggf. erhöhen (§ 16 BetrAVG).
  3. Hoher Verwaltungsaufwand:

    Sie benötigen jährlich komplexe versicherungsmathematische Gutachten zur Bewertung der Rückstellungen.

  4. Insolvenzsicherungspflicht (PSVaG):

    Das Unternehmen muss für diese Zusage Pflichtbeiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) zahlen, um die Rente im Falle einer eigenen Insolvenz abzusichern.

Vorteile (Warum wird es trotzdem genutzt?):

Früher war es ein Instrument zur Innenfinanzierung, da das Geld im Betrieb blieb. Heute wird es fast nur noch für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGFs) genutzt, da die Beiträge (Rückstellungszuführungen) steuerlich nicht durch § 3 Nr. 63 EStG (8%-Grenze) gedeckelt sind.

Dies ist keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, sondern dient der allgemeinen Information.