<p>Der „Sicherungsbeitrag“ ist ein spezielles Finanzierungsinstrument, das <strong>ausschließlich</strong> im Sozialpartnermodell (SPM / „Zielrente“) existiert. Er soll dabei helfen, die Risiken der reinen Kapitalmarktanlage (da es keine Garantien gibt) für die Mitarbeiter abzufedern.</p>
<p><strong>Hintergrund: Keine Garantien im SPM</strong>
Im Sozialpartnermodell (siehe Frage 32) sind Garantien verboten. Das Kapital wird voll am Kapitalmarkt investiert. Dadurch besteht das Risiko, dass die „Zielrente“ bei einem Börsencrash kurz vor dem Rentenbeginn (dem „Verrentungszeitpunkt“) stark einbricht.</p>
<p><strong>Zweck des Sicherungsbeitrags:</strong>
Um dieses Risiko abzumildern, müssen die Tarifvertragsparteien (Gewerkschaft und Arbeitgeberverband), wenn sie ein SPM einführen, die Zahlung eines <strong>zusätzlichen Sicherungsbeitrags</strong> durch den Arbeitgeber vorsehen.</p> <ul> <li>Dieser Beitrag wird <strong>zusätzlich</strong> zum normalen Sparbeitrag gezahlt.</li> <li>Er fließt <strong>nicht</strong> in das individuelle Rentenkonto des Mitarbeiters, sondern in einen <strong>kollektiven Puffer-Topf</strong> des Versorgungsträgers (z.B. des Pensionsfonds).</li> <li>Aus diesem kollektiven Puffer sollen Verluste bei der Kapitalanlage ausgeglichen werden, um die Renten möglichst stabil zu halten oder eine plötzliche, starke Absenkung der Zielrente zu verhindern.</li> </ul>
<p><strong>Ist der Sicherungsbeitrag für den Arbeitgeber Pflicht?</strong>
Ja, wenn er an einem Sozialpartnermodell teilnimmt. Das Gesetz (§ 23 Abs. 1 BetrAVG) schreibt vor, dass die Tarifvertragsparteien die Zahlung eines solchen zusätzlichen Beitrags durch den Arbeitgeber vorsehen <strong>müssen</strong>, um Risiken aus der reinen Beitragszusage abzufedern.</p> <p><strong>Wichtig:</strong> Dieser Sicherungsbeitrag ist <strong>keine</strong> Garantie. Er ist lediglich ein Puffer. Ist der Puffer leer, können die Renten trotzdem sinken. Die Einstandspflicht (Haftung) des Arbeitgebers für die Rentenhöhe ist und bleibt beim SPM ausgeschlossen, auch wenn der Sicherungsbeitrag nicht ausreicht.</p>
<p><i>Dies ist keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, sondern dient der allgemeinen Information.</i></p>











