Beides sind „interne“ Durchführungswege, die sich ideal für hohe GGF-Versorgungen eignen, da die Beiträge (Zuwendungen) steuerlich nicht auf die 8%-Grenze des § 3 Nr. 63 EStG begrenzt sind. Der Hauptunterschied für Sie als Arbeitgeber (GmbH) liegt in der Bilanzwirkung und der direkten Haftung.

1. Direktzusage (Pensionszusage)

  • Versprechen: Die GmbH verspricht die Rente direkt dem Mitarbeiter.
  • Bilanzwirkung: Nicht bilanzneutral. Die GmbH muss Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG (steuerlich) und § 249 HGB (handelsrechtlich) bilden.
  • Folge: Die Rückstellungen (Fremdkapital) blähen die Bilanz auf, mindern das Eigenkapital und können das Bankenrating verschlechtern.
  • Insolvenzsicherung (PSVaG): Pflicht (außer für beherrschende GGFs).

2. Unterstützungskasse (U-Kasse)

  • Versprechen: Die GmbH verspricht die Rente indirekt. Sie zahlt Beiträge an eine rechtlich getrennte U-Kasse (z.B. einen e.V.), welche die Verwaltung übernimmt.
  • Bilanzwirkung: Bilanzneutral. Die GmbH bildet keine Pensionsrückstellungen. Die Beiträge an die U-Kasse sind sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig (§ 4d EStG).
  • Folge: Die Bilanz bleibt „sauber“, das Eigenkapital wird nicht belastet.
  • Insolvenzsicherung (PSVaG): Pflicht (außer für beherrschende GGFs).

Gegenüberstellung (Arbeitgebersicht):

| Kriterium | Direktzusage (Pensionszusage) | Unterstützungskasse (U-Kasse) | | :— | :— | :— | | Bilanzwirkung | Negativ (Pensionsrückstellungen) | Neutral (Keine Rückstellungen) | | Steuerlicher Weg | § 6a EStG (Rückstellungsbildung) | § 4d EStG (Betriebsausgabe) | | Rechtsanspruch | Mitarbeiter hat Anspruch gegen GmbH | Mitarbeiter hat Anspruch gegen GmbH | | Verwaltung | Hoch (GmbH braucht Gutachten) | Hoch (wird oft an U-Kasse ausgelagert) | | Insolvenzschutz | PSVaG-Pflicht (außer GGF) | PSVaG-Pflicht (außer GGF) |

Fazit:

Beide Wege ermöglichen hohe, steueroptimierte Versorgungen. Die Unterstützungskasse ist jedoch für die meisten KMU und GGFs die modernere und betriebswirtschaftlich klügere Wahl, da sie die Bilanz nicht belastet.

Dies ist keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, sondern dient der allgemeinen Information.