Dies ist die zentrale Unterscheidung in der modernen bAV und betrifft direkt Ihre Haftung als Arbeitgeber. Der Unterschied liegt in der Garantie, die Sie dem Mitarbeiter geben müssen.
1. Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) – Der „Normalfall“
- Was ist das? Dies ist die Standardzusage für alle versicherungsförmigen Wege (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds), wenn Sie als Arbeitgeber Beiträge finanzieren.
- Die Garantie: Sie als Arbeitgeber verpflichten sich, dass der Mitarbeiter zum Rentenbeginn mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (abzüglich der Kosten für eventuelle Risiken wie Berufsunfähigkeit) zur Verfügung hat.
- Die Haftung: Sie als Arbeitgeber stehen für diese 100%-Beitragsgarantie ein (Einstandspflicht). Liefert der Versicherer oder Pensionsfonds weniger als 100% der Beiträge, müssen Sie die Differenz aus Betriebsmitteln nachschießen.
- Nachteil: Diese 100%-Garantie zwingt die Anbieter zu sehr konservativen, sicherheitsorientierten Kapitalanlagen (z.B. Anleihen), was die Renditechancen in Niedrigzinsphasen stark einschränkt.
2. Reine Beitragszusage – Nur im Sozialpartnermodell (SPM)
- Was ist das? Diese Zusageform ist ausschließlich im Rahmen eines Sozialpartnermodells (SPM) erlaubt, das von Tarifvertragsparteien (Gewerkschaft und Arbeitgeberverband) beschlossen werden muss.
- Die Garantie: Es gibt KEINE Garantien. Weder der Arbeitgeber noch der Versorgungsträger dürfen dem Mitarbeiter eine Mindestleistung oder den Beitragserhalt versprechen.
- Die Haftung: Sie als Arbeitgeber haften nur für die pünktliche Zahlung der vereinbarten Beiträge an den Versorgungsträger (eine Art „Pay and Forget“). Die Arbeitgeberhaftung (Einstandspflicht) für die Höhe der Rente entfällt komplett.
- Vorteil: Da keine Garantien finanziert werden müssen, kann das Geld zu 100% in chancenreiche Kapitalanlagen (Aktien etc.) fließen, um eine höhere „Zielrente“ zu erwirtschaften.
Zusammenfassung für Arbeitgeber:
Bei der BZML haften Sie für 100% Beitragserhalt, was die Rendite drückt. Bei der reinen Beitragszusage (SPM) entfällt Ihre Haftung für die Rentenhöhe komplett, was hohe Renditen ermöglicht, aber nur per Tarifvertrag verfügbar ist.
Dies ist keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, sondern dient der allgemeinen Information.











