Der bAV-Förderbetrag ist ein direkter staatlicher Zuschuss für Arbeitgeber, um die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) speziell für Geringverdiener zu motivieren. Er wurde 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eingeführt.
Wer ist „Geringverdiener“ in diesem Kontext?
Als Geringverdiener im Sinne dieser Förderung gilt ein Mitarbeiter, dessen monatliches Bruttogehalt maximal 2.575 € beträgt (Stand 2024/2025).
Wie funktioniert der Förderbetrag?
Die Logik ist: Wenn Sie als Arbeitgeber einem Geringverdiener eine arbeitgeberfinanzierte bAV geben, belohnt der Staat Sie mit einer direkten Steuererstattung.
- Voraussetzung: Sie als Arbeitgeber zahlen einen zusätzlichen (arbeitgeberfinanzierten) Beitrag in eine bAV für Ihren Geringverdiener ein. Dieser Beitrag muss mindestens 240 € pro Jahr betragen.
- Der Förderbetrag (Die Erstattung): Der Staat erstattet Ihnen 30% dieses Arbeitgeberbeitrags, maximal jedoch 30% von 960 €.
- Minimale Förderung: Sie zahlen 240 € ein -> Sie erhalten 30% davon = 72 € Erstattung.
- Maximale Förderung: Sie zahlen 960 € ein -> Sie erhalten 30% davon = 288 € Erstattung.
Wie erhält der Arbeitgeber das Geld?
Die Förderung ist sehr praxisnah: Der Förderbetrag (z.B. die 288 €) wird direkt von der Lohnsteuer abgezogen, die Sie als Arbeitgeber monatlich oder quartalsweise an das Finanzamt abführen müssen. Sie gehen also nicht in Vorleistung, sondern behalten die Förderung direkt ein.
Vorteile für Sie als Arbeitgeber:
- Geringe Nettokosten: Sie geben Ihrem Mitarbeiter z.B. 960 € bAV (hoher Motivations-Effekt), aber Ihre Nettokosten sind dank der 288 € Erstattung und der vollen Absetzbarkeit des Beitrags als Betriebsausgabe deutlich geringer.
- Mitarbeiterbindung: Es ist ein starkes Signal an Geringverdiener (z.B. in Teilzeit, Produktion, Minijob-Aufstocker), dass der Arbeitgeber sich an der Vorsorge beteiligt.
- Attraktivität: Sie können Mitarbeitern eine bAV anbieten, die sich diese sonst durch Entgeltumwandlung von ihrem knappen Gehalt nicht leisten könnten.
Dies ist keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, sondern dient der allgemeinen Information.











