Das Sozialpartnermodell (SPM), oft auch als „Zielrente“ oder „Nahles-Rente“ bezeichnet, ist die neueste Form der bAV und wurde 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eingeführt. Es ist ein Versuch, die bAV in Deutschland durch ein reines Kapitalmarktmodell attraktiver zu machen.

Was ist das Kernmerkmal des Sozialpartnermodells?

Das SPM ist die einzige Form der bAV, bei der eine reine Beitragszusage (§ 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG) erlaubt ist. Das bedeutet:

  1. Keine Garantien: Weder der Arbeitgeber noch der Versorgungsträger (z.B. Pensionsfonds) dürfen eine Mindestleistung oder den Erhalt der eingezahlten Beiträge garantieren.
  2. Volle Kapitalmarktchance: Weil keine Garantien finanziert werden müssen, kann das Geld zu 100% in renditeorientierte Anlagen (z.B. Aktienfonds) investiert werden.
  3. Zielrente: Es wird dem Mitarbeiter keine garantierte Rente versprochen, sondern eine „Zielrente“ (eine Prognose), die je nach Marktentwicklung höher oder niedriger ausfallen kann.

Wer kann das SPM anbieten?

Das Modell kann nur durch Tarifvertragsparteien (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) für eine Branche eingeführt werden. Ein einzelnes Unternehmen kann es nicht allein beschließen. Es muss sich dem Tarifvertrag der Sozialpartner anschließen.

Der entscheidende Vorteil für Sie als Arbeitgeber:

Das Sozialpartnermodell ist der einzige Durchführungsweg, bei dem die Arbeitgeberhaftung (Einstandspflicht) für die Höhe der Rente komplett entfällt. Da der Arbeitgeber nur die Zahlung des Beitrags zusagt („reine Beitragszusage“), haftet er nicht dafür, wie hoch die Rente am Ende ist. Dies ist eine massive Haftungsreduzierung im Vergleich zu allen anderen bAV-Wegen.

Nachteile und Herausforderungen:

  • Geringe Verbreitung: Bisher (Stand 2024/2025) gibt es nur sehr wenige Branchen, die ein solches Modell umgesetzt haben.
  • Komplexität: Die Einführung erfordert die Einigung der Sozialpartner und eine komplexe Umsetzung über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung.

Dies ist keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, sondern dient der allgemeinen Information.