Entgeltumwandlung (oft auch „Gehaltsumwandlung“ genannt) ist der gesetzlich verankerte Rechtsanspruch eines Arbeitnehmers, Teile seines zukünftigen Bruttogehalts direkt in einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.
So funktioniert der Mechanismus für Sie als Arbeitgeber:
- Vereinbarung: Der Mitarbeiter bittet Sie, einen Teil seines Lohns, zum Beispiel 200 €, für eine bAV zu verwenden. Dies muss in einer schriftlichen Entgeltumwandlungsvereinbarung festgehalten werden.
- Lohnabrechnung: Sie ziehen diese 200 € nicht vom Nettolohn ab, sondern direkt vom Bruttogehalt. Das steuer- und sozialversicherungspflichtige Brutto des Mitarbeiters sinkt dadurch.
- Beitragsabführung: Sie (oder Ihre Lohnbuchhaltung) überweisen diesen Betrag (plus den ggf. verpflichtenden 15%-Zuschuss) direkt an den Versorgungsträger (z.B. die Direktversicherung).
Was ist der Unterschied zu einer „normalen“ Sparrate?
Der entscheidende Vorteil für den Mitarbeiter liegt in der Steuer- und Sozialabgabenersparnis.
- Normales Sparen: Ein Mitarbeiter erhält 100 € Bruttolohn, zahlt darauf ca. 40 € Steuern/SV-Abgaben und kann die restlichen 60 € (Netto) sparen.
- Entgeltumwandlung: Der Mitarbeiter wandelt 100 € Bruttolohn um. Diese 100 € fließen (bis zu den Höchstgrenzen) komplett steuer- und sozialabgabenfrei in den bAV-Vertrag. Der Mitarbeiter investiert also 100 €, obwohl sein Nettoeinkommen nur um ca. 60 € sinkt.
Was müssen Sie als Arbeitgeber beachten?
- Rechtsanspruch: Jeder Arbeitnehmer (auch Teilzeitkräfte und Minijobber) hat diesen Anspruch.
- Höchstgrenzen: Der Vorgang ist steuerfrei bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung (West). Sozialabgabenfrei ist er bis zu 4% der BBG (West).
- Verwaltungsaufwand: Die korrekte Abführung und die Einhaltung der Höchstgrenzen muss in Ihrer Lohnbuchhaltung sauber administriert werden.
- Zuschusspflicht: Sie müssen in der Regel den 15%-Arbeitgeberzuschuss auf den Umwandlungsbetrag leisten.
Dies ist keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, sondern dient der allgemeinen Information.











