Ja, uneingeschränkt. Die Auswahl des Versorgungsträgers (z.B. der spezifischen Versicherungsgesellschaft bei einer Direktversicherung) ist eine der zentralen Arbeitgeberpflichten und ein Hauptbestandteil der „Einstandspflicht“.

Das Gesetz verlangt vom Arbeitgeber, bei der Auswahl die „Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns“ anzuwenden. Sie handeln quasi als Treuhänder für das Geld Ihrer Mitarbeiter. Wenn Sie einen ungeeigneten Anbieter auswählen, haften Sie für den Schaden.

Die Haftung kann in folgenden Bereichen ausgelöst werden:

  1. Finanzielle Stabilität des Anbieters:
    • Sie als Arbeitgeber müssen einen finanzstarken und seriösen Anbieter auswählen. Sie dürfen nicht sehenden Auges einen Anbieter wählen, dessen finanzielle Stabilität zweifelhaft ist.
    • Haftungsfall: Sie wählen einen „günstigen“, aber unbekannten Anbieter, der insolvent wird. Zwar greift bei Direktversicherungen der Sicherungsfonds „Protektor“, sollte dieser aber (aus hypothetischen Gründen) nicht 100% leisten, haften Sie für die Differenz, da Sie Ihre Sorgfaltspflicht bei der Auswahl verletzt haben.
  2. Angemessenheit der Vertragskosten:
    • Dies ist ein sehr häufiger Haftungsgrund. Sie müssen einen Tarif auswählen, dessen Kosten (Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten) „angemessen“ sind.
    • Haftungsfall: Sie wählen einen Tarif mit extrem hohen, versteckten Kosten, die die Rendite des Mitarbeiters (insbesondere bei Entgeltumwandlung) massiv schmälern. Stellt ein Gericht fest, dass diese Kosten „unangemessen“ hoch waren, haften Sie für die Differenz zu einem „angemessenen“ Vertrag.
  3. Eignung des Tarifs für die bAV:
    • Der gewählte Tarif muss die gesetzlichen Anforderungen der bAV (z.B. Abbildung des 15%-Zuschusses, korrekte Verwaltung der Steuerfreiheit, garantierte Mindestleistung bei Entgeltumwandlung) überhaupt administrieren können.

Wie können Sie als Arbeitgeber dieses Risiko minimieren?

  • Marktübliche Anbieter wählen: Bleiben Sie bei den großen, bekannten und etablierten Versicherungsgesellschaften oder Pensionskassen in Deutschland.
  • Markt sondieren (lassen): Holen Sie (oder Ihr Makler) 2-3 Vergleichsangebote ein.
  • Kosten vergleichen: Achten Sie auf die Effektivkosten (insb. bei fondsgebundenen Policen).
  • Dokumentation: Dokumentieren Sie, warum Sie sich für einen bestimmten Anbieter entschieden haben (z.B. „Finanzstark, günstige Kosten, gute Verwaltung“).

Die Beauftragung eines spezialisierten und versicherten bAV-Beraters oder Maklers kann Ihre eigene Haftung in diesem Punkt erheblich reduzieren, da dieser die Marktsondierung und Dokumentation für Sie übernimmt.

Dies ist keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, sondern dient der allgemeinen Information.