Ja, potenziell haften Sie vollumfänglich. Die Übernahme („Portabilität“) von mitgebrachten Altverträgen ist eine der größten Haftungsfallen für einen neuen Arbeitgeber.

Wenn ein neuer Mitarbeiter Sie bittet, seinen alten bAV-Vertrag (z.B. eine Direktversicherung) zu übernehmen, haben Sie zwei Möglichkeiten, die zu völlig unterschiedlichen Haftungsszenarien führen:

Option 1 (Riskant): Sie übernehmen den Altvertrag

Sie treten als neuer Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) in den bestehenden Vertrag ein. Der Mitarbeiter bespart diesen Vertrag per Entgeltumwandlung weiter.

  • Die Haftungsfalle (Einstandspflicht): Sie übernehmen damit die volle Arbeitgeberhaftung (Einstandspflicht) für diesen Vertrag – und zwar auch für die Vergangenheit!
  • Stellt sich später heraus, dass der alte Arbeitgeber Fehler gemacht hat (z.B. Lücken in der Beitragszahlung), haften Sie als neuer Arbeitgeber dafür mit.
  • Das 15%-Problem: Sie müssen auf die künftige Entgeltumwandlung den 15%-Zuschuss zahlen. Viele Altverträge sind aber technisch (z.B. alte Garantiezinsen) gar nicht in der Lage, diesen Zuschuss sauber zu verbuchen. Dies führt zu massivem Verwaltungsaufwand und potenziellen Fehlern, für die Sie haften.
  • Kostenfalle: Sie haften auch für die Angemessenheit der Kosten dieses Altvertrags, den Sie nicht selbst ausgewählt haben.

Option 2 (Sicher): Sie lehnen die Übernahme ab (Empfohlen)

Sie sind als neuer Arbeitgeber nicht verpflichtet, einen Altvertrag zu übernehmen.

  • Ihre Pflicht: Sie müssen dem Mitarbeiter anbieten, das Kapital des Altvertrags auf Ihr eigenes bAV-System (Ihre „Hauslösung“, z.B. Ihre Direktversicherung bei Anbieter X) zu übertragen (Recht auf „Übertragungswert“, § 4 BetrAVG).
  • Der saubere Weg: Der Mitarbeiter kündigt den Altvertrag (bzw. stellt ihn beitragsfrei) und das Kapital wird in einen neuen Vertrag bei Ihrem Anbieter transferiert.
  • Vorteil: Sie haften nur für den neuen Vertrag, den Sie selbst ausgewählt haben und dessen Verwaltung standardisiert ist. Sie haben keine Altlasten.

Dies ist keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, sondern dient der allgemeinen Information.