Ja, uneingeschränkt. Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum. Ein Minijobber ist ein Teilzeitarbeitnehmer. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist eine Benachteiligung von Teilzeitkräften verboten.
Das bedeutet: Ein Minijobber hat exakt denselben Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) wie ein Vollzeit-Mitarbeiter.
In der Praxis gibt es jedoch eine administrative Hürde, die die Entgeltumwandlung oft unattraktiv oder unmöglich macht: die Art der Versteuerung des Minijobs.
Fall 1: Der Minijob wird pauschal versteuert (Regelfall)
Die meisten Minijobs werden vom Arbeitgeber pauschal mit 2% versteuert. Das Gehalt ist für den Mitarbeiter damit steuer- und sozialabgabenfrei.
- Das Problem: Die bAV durch Entgeltumwandlung funktioniert, indem sie steuer- und sozialabgabenpflichtiges Bruttogehalt in steuer- und sozialabgabenfreie bAV-Beiträge umwandelt (§ 3 Nr. 63 EStG).
- Beim pauschal versteuerten Minijob gibt es kein solches steuerpflichtiges Bruttogehalt, das umgewandelt werden könnte. Man kann nicht „steuerfrei“ von „steuerfrei“ umwandeln.
- Ergebnis: Die Entgeltumwandlung ist hier praktisch nicht durchführbar.
Fall 2: Der Minijob wird individuell versteuert (auf Steuerkarte)
Verzichtet der Minijobber auf die Pauschalversteuerung (z.B. weil er einen weiteren Job hat und auf Steuerklasse 6 arbeitet), hat er ein steuerpflichtiges Bruttogehalt.
- Ergebnis: Aus diesem steuerpflichtigen Gehalt kann er regulär Entgeltumwandlung betreiben.
Die beste Lösung für Minijobber: Der bAV-Förderbetrag
Da die Entgeltumwandlung für Minijobber oft scheitert, ist die rein arbeitgeberfinanzierte bAV die beste Lösung.
- Da ein Minijobber mit 538 €/Monat weit unter der Geringverdiener-Grenze (2.575 €) liegt, ist er die ideale Zielgruppe für den bAV-Förderbetrag (siehe Frage 34).
- Wenn Sie als Arbeitgeber dem Minijobber z.B. 240 € im Jahr (20 €/Monat) zusätzlich in einen bAV-Vertrag zahlen, erhalten Sie 30% davon (72 €) direkt über die Lohnsteuer-Anmeldung vom Finanzamt zurück.
Dies ist keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, sondern dient der allgemeinen Information.











